Trinkwasser für Leverkusen
Natürlicher Ursprung im
Bergischen Land
Unser Trinkwasser stammt aus regionalen Quellen und wird aus der Großen Dhünntalsperre und dem Wasserwerk in Rheindorf gewonnen. Mit modernen Aufbereitungs- und Verteilungssystemen stellen wir sicher, dass täglich frisches und sauberes Wasser in deinem Zuhause ankommt. Wir überwachen kontinuierlich die Wasserqualität, um höchste Reinheit und Sicherheit zu gewährleisten. Erfahre mehr über unsere Trinkwasserversorgung und wie wir Leverkusen seit über einem Jahrhundert mit erstklassigem Wasser versorgen.
Trinkwasserqualität in Leverkusen
Unser Trinkwasser wird regelmäßig nach den strengen Vorgaben der Trinkwasserverordnung kontrolliert und übertrifft alle gesetzlichen Grenzwerte. Egal ob aus der Großen Dhünntalsperre oder dem Wasserwerk Rheindorf, unser Wasser ist stets von höchster Qualität und kann bedenkenlos getrunken werden – auch von Babys und Kleinkindern. Das Wasser in beiden Gebieten fällt in den Härtebereich weich. Weitere Details zu den Wasserinhaltsstoffen und die aktuelle Wasserqualität in deinem Gebiet findest du in unserem Online-Portal.
Unsere Trinkwasser-Preise
Für Haushalt und GewerbePreisstand 01.04.2024
netto | brutto | |
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Mengenpreis | 1,58 Euro/m³ | 1,69 Euro/m³ |
Jahresgrundpreise* | ||
für Zähler Nenndurchfluss (Qn) bis Qn 10 in m³/h | 130,67 Euro | 139,82 Euro |
für Zähler Nenndurchfluss (Qn) bis Qn 15 in m³/h | 784,03 Euro | 838,91 Euro |
für Verbundzähler Nenndurchfluss (Qn) bis Qn 15 in m³/h | 1.306,72 Euro | 1.398,19 Euro |
für Verbundzähler Nenndurchfluss (Qn) bis Qn 40 in m³/h | 1.568,06 Euro | 1.677,82 Euro |
für Verbundzähler Nenndurchfluss (Qn) bis Qn 60 in m³/h | 1.829,40 Euro | 1.957,46 Euro |
Zuschlag pro Jahr für jede Wohnungs- bzw. Gewerbeeinheit | 65,34 Euro | 69,91 Euro |
* Der Grundpreis beinhaltet:
– Bereitstellung des Wassernetzes (Netzbetrieb)
– Bereitstellung der erforderlichen Wassermenge (Erzeugung und Lieferung)
– Bereitstellung des Wasserzählers (Messstellenbetrieb)
– Ablesung (Messung)
– Abrechnung
Allgemeine Angaben:
Als Wohnungseinheit gilt jede zum Vertragsabschluss bestehende Wohnung vom Eigentümer oder einem selbständigen Nutzungsberechtigten (z. B. Mieter oder Erbbauberechtigter), unabhängig von ihrer Größe; also auch Einlieger- und Einraumwohnungen.
Gewerbeeinheit ist jeder Gewerbetrieb; als Gewerbeeinheit gelten auch sonstige Einheiten, die beruflichen, landwirtschaftlichen oder anderen Zwecken dienen.