Verbrauch übermitteln

Zählerstände online mitteilen

Nutze unser Webformular, um deine Zählerstände für Strom, Gas, Fern-/Nahwärme und Wasser zu übermitteln.

Die häufigsten Fragen
zur jährlichen Zählerablesung
vor Ort

Warum müssen die Zähler abgelesen werden?

Für deine jährliche Verbrauchsabrechnung müssen wir natürlich wissen, wie viel Strom, Erdgas, Fernwärme oder Trinkwasser du genutzt hast. Dafür brauchen wir die aktuellen Werte deiner Zähler.

Kommt der Ableser im Auftrag der EVL?

Die Ablesung der Strom- und Gaszähler erfolgt im Auftrag des Netzbetreibers. Für Leverkusen ist dies die Rheinische Netzgesellschaft (RNG). Die Ableser der EVL sind somit im Auftrag der RNG unterwegs.

Informationen zur Netznutzung durch die RNG finden Sie hier.

Die Wasser- und Wärmenetze unterliegen nicht der Energiemarktliberalisierung und werden von der EVL selbst betrieben. Daher erfolgt die Ablesung der Wasser- und Fernwärmezähler direkt durch die EVL.

Ich bin „Selbstableser“, warum kommt der Ableser trotzdem zu mir?

Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen hat der zuständige Netzbetreiber, die Rheinische NETZGesellschaft (RNG), die Ableser der EVL beauftragt, auch die Zähler der bisherigen „Selbstableser“ wieder abzulesen. Hierdurch entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.

Ich bin kein EVL-Kunde, warum wird bei mir trotzdem abgelesen?

Der Netzbetreiber für Leverkusen, die Rheinische Netzgesellschaft (RNG), hat die Verpflichtung gegenüber allen Energieanbietern die Zählerstände abzulesen und zu übermitteln. Im Auftrag der RNG ermitteln die Ableser der EVL daher die Zählerstände im gesamten Leverkusener Netzgebiet.

Wie viele Versuche macht der Ableser, um mich zu erreichen?

Unser Ableser wird dir zwei Mal einen Terminvorschlag hinterlassen. Trifft er dich ein drittes Mal nicht an, hinterlässt er eine Ablesekarte, mit der du der EVL deine Zählerstände per Post übermitteln kannst.

Du kannst jedoch auch einen individuellen Termin mit dem Ableser vereinbaren. Die Telefonnummer findest du auf der Karte mit dem Terminvorschlag.

Was passiert, wenn ich die Zählerstände trotz Aufforderung nicht übermittelt habe?

Haben wir keine Zählerstände von dir erhalten, schätzen wir deinen Jahresverbrauch auf Basis der vorangegangen Abrechnungsperioden. Auf dieser Grundlage erstellt die EVL dann die Jahresabrechnung.

Ist der Ableser berechtigt, vor Ort Geld zu kassieren?

Nein, der Ableser notiert lediglich Ihren Zählerstand. Kein Ableser wird von Ihnen Geld verlangen. In einem solchen Fall kontaktieren Sie uns bitte.

Alle Ableser können sich mit einem EVL-Dienstausweis ausweisen.

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