Service

Mahnung & Sperrung

Du kannst deine Energierechnung nicht zahlen? Dann sollten wir so schnell wie möglich miteinander reden! Denn auch wir wollen nicht, dass du im Kalten oder im Dunklen sitzt. Wie wir mit Zahlungsproblemen umgehen, erfährst du hier.

Wann sollten wir über Zahlungsprobleme reden?

Wenn du absehen kannst, dass du deine Strom-, Erdgas-, Fernwärme- oder Wasserkosten nicht zahlen kannst, solltest du dich zügig an uns wenden. Spätestens aber, wenn du eine Mahnung oder eine Sperrankündigung erhalten hast. Generell gilt: Je früher du dich bei uns meldest, desto besser. Denn je mehr Zeit vergeht, desto schwieriger wird es, das Problem zu lösen.

Wie können wir dir helfen?

Da gibt es verschiedene Möglichkeiten: Abhängig von deinem Verbrauch können wir die Abschläge anpassen und so vermeiden, dass dich eine mögliche Nachzahlung am Ende der Abrechnungsperiode in Bedrängnis bringt. Bei der Jahresabrechnung gibt es auch die Möglichkeit der Ratenzahlung. Gemeinsam finden wir in der Regel eine Lösung. Dafür arbeiten wir auch mit dem Jobcenter, der Arbeiterwohlfahrt und dem Mieterverein zusammen.

Wann wird der Anschluss gesperrt?

Bei der Sperrung der Energieanschlüsse gehen wir mit Augenmaß vor und versuchen diese möglichst zu vermeiden. Erst ab einem Zahlungsrückstand von 100 Euro dürfen Energieanbieter in dieser Richtung tätig werden. Wir machen das in der Regel erst ab 200 Euro Rückstand. Das bedeutet, wenn die Abrechnung kommt, sind wir bereits für den ersten Abschlag in Vorleistung gegangen. Bleibt die Zahlung weiterhin aus, mahnt die Energieversorgung nach vier bis fünf Werktagen an. Diese sogenannte Mahn- und Sperrandrohung mit einem Zahlungsziel kommt vier Wochen vorher und ist ebenfalls vom Gesetzgeber vorgegeben. Bis dahin sind meist schon zwei Monate seit dem ersten fälligen Abschlag vergangen. Acht Tage vorher wirst du dann nochmals über die sogenannte Sperrankündigung informiert, dass bald keine Energie mehr fließt.

Was ist eine Abwendungsvereinbarung?

Mit einer Abwendungsvereinbarung lässt sich unter bestimmten Umständen eine drohende Sperrung der Energieversorgung noch verhindern. Du verpflichtest dich, deine Rückstände sowie die zukünftigen Forderungen pünktlich bei uns zu begleichen und wir beliefern dich im Gegenzug weiter mit Energie. Wende dich für den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung bitte an unseren Kundenservice. Den entsprechenden Vordruck findest du hier.

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Wir helfen dir gerne weiter!